Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

 

  1. Der Bürge ist Das Company eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Trzebinia, ul. Przemysłowa 10, 32-540 Trzebinia, eingetragen im Landesgerichtsregister des Bezirksgerichts Krakau-Śródmieście in Krakau, 11. Handelsabteilung der Landesgerichtsregister unter der Nummer: 0000451571, NIP: 6772373649, REGON: 122795114, Stammkapital: 4.295.000,00 PLN (im Folgenden bezeichnet als: „Verkäufer).

  2. Der Verkäufer kann kontaktiert werden über:

    1. per Post an folgende Adresse: Das Company Sp. z o. o., ul. Przemysłowa 10, 32-540 Trzebinia;

    2. elektronische Post (E-Mail) an: biuro@dascompany.com;

    3. Telefonnummer: +48 32 50 65 880;

    4. Kontaktformular auf der Website des Shops verfügbar;

    5. .Chat auf der Website des Stores verfügbar.

  3. Der Kunde sollte Mängel im Rahmen der Garantie über ein spezielles Formular melden, das auf der Website https://complaints.dascompany.com/

    verfügbar ist
  4. Der Verkäufer gewährt Kunden eine Garantie für alle verkauften Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung der Waren an den Kunden und für einen Zeitraum von 10 Jahren für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Waren. Die Garantie gilt nur in Polen.

  5. Voraussetzung dafür, dass der Verkäufer gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen die Vertragswidrigkeit der Ware beseitigen oder die mangelhafte Ware durch eine neue ersetzen kann, ist, dass der Kunde eine Bestätigung darüber hat Kauf der Waren.

  6. Um die Rechte im Zusammenhang mit der Garantie auszuüben, sollte der Kunde die Waren einem vom Verkäufer benannten Transport- oder Kurierunternehmen übergeben, das die mangelhaften Waren beim Kunden abholt und an den Hauptsitz des Verkäufers liefert Kosten des Verkäufers. Der Client sollte: 

  • Fügen Sie den übertragenen Waren die im vorstehenden Punkt angegebene Kaufbestätigung
  • bei
  •  Legen Sie die übertragenen Waren in die Originalverpackung, zusammen mit allen an den Waren befestigten Elementen und Zubehörteilen und dem gedruckten Inhalt des Garantieantrags, der an den Verkäufer auf die in Punkt angegebene Weise gesendet wird. 3. 

Die Nichterfüllung der oben genannten Anforderungen führt dazu, dass der Garantieanspruch nicht akzeptiert wird.

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Garantieanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der mangelhaften Ware durch den Kunden anzuerkennen und den Kunden innerhalb derselben Frist schriftlich oder per E-Mail über die Annahme oder Ablehnung des Garantieanspruchs zu informieren .

  2. Wenn der Garantieanspruch anerkannt wird, informiert der Verkäufer den Kunden innerhalb der im vorstehenden Punkt genannten Frist über geplante Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel der Ware und gibt das Datum an, bis zu dem die Garantiereparatur abgeschlossen sein wird.

  3. Wenn der Garantieanspruch nicht anerkannt wird, informiert der Verkäufer den Kunden über den Grund für die Ablehnung des Garantieanspruchs und sendet die mangelhafte Ware an den Kunden zurück.

  4. Wenn der Mangel der Waren das Fehlen eines Bestandteils der Waren betrifft, der gemäß der Bestellung des Kunden enthalten sein sollte, ist es nicht erforderlich, die unter Punkt genannten mangelhaften Waren zu liefern. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verkäufer:

  •  Wenn der Kunde die Waren nicht liefert, wird er die fehlenden Artikel der Waren auf eigene Kosten des Kunden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Erhalts des akzeptierten Garantieanspruchs liefern,
  •  Wenn der Kunde die Waren in der in Punkt 6 vorgesehenen Weise an das Büro des Verkäufers liefert, wird er das fehlende Element in den Waren nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden installieren und montieren, der im Garantieantrag enthalten ist.
  1. Besteht der Mangel der Ware darin, dass die Ware nicht die vom Verkäufer garantierten Eigenschaften aufweist, oder ist die Ware oder ihr Element beschädigt, wird der Verkäufer die angegebenen Mängel auf eigene Kosten und auf eigene Kosten beseitigen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Erhalts des Garantieanspruchs. Der Verkäufer hat das Recht, diese Frist auf maximal 60 Tage ab Eingang des anerkannten Garantieanspruchs zu verlängern, insbesondere wenn die Reparatur den Import von Ersatzteilen aus dem Ausland erfordert oder diese nicht verfügbar sind. Über die Verlängerung der Frist zur Mängelbeseitigung wird der Verkäufer den Kunden schriftlich oder per E-Mail informieren. Nach Beseitigung der Mängel liefert der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten und auf eigene Kosten an den Käufer. Reparierte oder durch mangelfreie Teile ersetzte Teile der Waren gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
  2. Sollte die Mängelbeseitigung nicht möglich sein, wird der Verkäufer die mangelhafte Ware innerhalb der oben genannten Fristen durch eine mangelfreie Sache ersetzen.

  3. Diese Garantie gilt nur für Mängel, die aus Gründen resultieren, die in der verkauften Ware liegen, und deckt keine Schäden an der Ware ab, die nach dem Verkauf aus anderen Gründen entstehen. Sie gilt insbesondere nicht, wenn die Mängel der Ware auf Folgendes zurückzuführen sind:

  • schuldhaftes Handeln des Kunden, insbesondere wenn er die Waren entgegen den vom Verkäufer im Online-Shop angegebenen Nutzungsbedingungen verwendet oder sich nicht an die der Ware beigefügten Anweisungen, z. B. Lagerung, Wartung und Vornahme etwaiger Änderungen, gehalten hat und vom Kunden vorgenommene Designänderungen,
  •  wenn sie auf normale Abnutzung der Waren oder deren unsachgemäße Lagerung/Transport durch den Kunden zurückzuführen sind,
  •  mechanische, chemische oder thermische Schäden, Ausfälle aufgrund zufälliger Phänomene, wie zum Beispiel: Feuer, Überspannungen im Stromnetz, elektrische Entladungen, Überschwemmungen, Kontakt mit Chemikalien usw.
  • Modifikationen, Reparaturen, Änderungen oder Änderungen der Eigenschaften der Waren durch den Kunden,
  • normale Abnutzung und Beschädigung, die sich unwesentlich auf den Wert oder die Leistung der Waren auswirkt,
  • normaler Gebrauch (z. B. Rosten der Planenmaschen unter Wassereinfluss oder Verschmutzung der Plane)
  1. Die Abdeckelemente können sich in der Farbe unterscheiden und Mikrolöcher aufweisen, die die Funktionalität des Zeltes nicht beeinträchtigen. Dies stellt keinen Mangel dar und unterliegt daher nicht dem Ersatz im Rahmen der Garantie.

  2. Die Garantie deckt nicht den Verschleiß von Verbrauchsmaterialien wie Gummibändern und Schrauben ab.

  3. Im Falle von baulichen Veränderungen oder Reparaturen, die außerhalb des Servicecenters des Verkäufers durchgeführt werden, führt die Feststellung einer solchen Reparatur zum Verlust der Garantie.

  4. Ist der Kunde Verbraucher, schließt die Ausübung der Rechte aus dieser Garantie die ihm aus der Garantie zustehenden Rechte für Mängel der Ware seitens und auf Kosten des Kunden nicht aus, schränkt sie nicht ein und setzt sie auch nicht aus Verkäufer. Diese Garantie berührt diese Rechtsbehelfe nicht. Gegenüber Käufern, die Unternehmer sind, sind gemäß der Geschäftsordnung des Verkäufers die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Mängel der Ware ausgeschlossen.

  5. Der Verkäufer haftet gegenüber Unternehmern nicht für Schäden, die sich aus der Unmöglichkeit der Nutzung der reparierten Ware ergeben, insbesondere hat ein Kunde, der Unternehmer ist, keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn vom Verkäufer im Rahmen der Garantie.

  6. Der Verkäufer kann die Einhaltung der Reparaturfrist verweigern, wenn Störungen im Betrieb seines Unternehmens auftreten, die durch unvorhergesehene Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen – Umstände höherer Gewalt, z. B. ein Generalstreik, Vorschriften, Maßnahmen, Einschränkungen oder das Ausbleiben behördlicher Maßnahmen , Erdbeben, Überschwemmungen, Epidemien und andere Ereignisse der Naturgewalten, die der Verkäufer nicht überwinden kann und die er zudem nicht vorhersehen konnte und nicht vorhersehen konnte und die außerhalb des Verkäufers und seiner Geschäftstätigkeit liegen.

  7. Wenn der Verkäufer dem Kunden in Erfüllung seiner Verpflichtungen mangelfreie Ware statt mangelhafter Ware geliefert oder erhebliche Reparaturen an der von der Garantie abgedeckten Ware vorgenommen hat, beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab dem Zeitpunkt der Lieferung Lieferung mangelfreier Ware oder Rücksendung der reparierten Ware. Hat der Verkäufer nur einen Teil der Ware ersetzt, gilt die oben genannte Frist entsprechend für den ersetzten Teil erneut.

  8. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Benachrichtigung und Reparatur der Ware durch den Verkäufer. Das Datum und die Reparatur werden durch das Protokoll nach der Reparatur, dem Eigentümer der Ware, bestätigt.

  9. Die Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist nach Ablauf der Garantie nicht mehr kostenfrei möglich, Reparaturen können nur noch gegen Bezahlung durchgeführt werden. Für den Fall, dass ein bestimmter Mangel der Ware nicht dieser Garantie unterliegt, kann der Verkäufer die Reparatur eines solchen Mangels gesondert bepreisen.

  10. Die Ware sollte vor der Reparatur vom Kunden gereinigt werden.

  11. Die Garantiereparatur gilt nicht für die in den Nutzungsbedingungen und den der Ware beigefügten Anweisungen beschriebenen Tätigkeiten, zu deren Durchführung der Kunde im Rahmen der Wartung auf eigene Kosten und auf eigene Kosten verpflichtet ist.

  12. In Angelegenheiten, die nicht durch die Bedingungen dieser Garantiekarte abgedeckt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

  13. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Garantie zu ändern. Änderungen an der Garantie gelten jedoch nicht rückwirkend.